Eine lückenlose Dokumentation der Aufbereitungsprozesse ist entscheidend für die Sicherheit der Praxisbetreiber, des Personals und der Patienten. Im Laufe der Zeit haben sich allerdings nicht nur die rahmenrechtlichen Anforderungen, sondern vor allen Dingen auch das Anwenderverhalten sowie der Gerätepark stark verändert.

ZWP Ausgabe 07/2020

Bereits 2006 beschrieb die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions – prä vention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) im heute als Standard geltenden Dokument „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ die Notwendigkeit der dokumentierten Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte und beschreibt im Weiteren auch die inhaltlichen Vorgaben einer solchen Dokumentation.

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