ZWP Ausgabe 07/2020
Bereits 2006 beschrieb die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions – prä vention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) im heute als Standard geltenden Dokument „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ die Notwendigkeit der dokumentierten Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte und beschreibt im Weiteren auch die inhaltlichen Vorgaben einer solchen Dokumentation.